Wandverkleidung
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Diese haben die Eigenschaft ballwurfsicher zu sein und können aufpralldämpfend mit Kraftabbau >60% ausgeführt werden.
Folgende Anforderungen werden von uns durch ein gültiges Prüfzeugnis erfüllt:
- Kraftabbau >60% bei Fallhöhen von 55 und 22 mm
- Keine zu hohe Reibungswärme an der Oberfläche (<35° Temperaturanstieg)
- Ausreichende Stoßbeständigkeit >10 Nm
- Ausreichende Ballreflexion >90 %
Zur Verminderung der Verletzungsgefahr ist auch der Einbau eines aufpralldämpfenden Prallschutzbelages an den Hallenlängswänden empfehlenswert. Dies gilt insbesondere für Mehrfachhallen, da durch die Unterteilung der Spielfelder diese querspielbar werden und die Hallenlängswand somit zur Hallenstirnwand wird.
Sport- und Mehrzweckhallen, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, werden mit nichtbrennbaren, schwerentflammbaren oder nichtbrennbaren Verkleidungsplatten als Unterkonstruktion ausgestattet.
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